[ Transparenz ]
KI-Kennzeichnung
Wir kennzeichnen künstlich erzeugte Inhalte offen — so, wie es Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz (AI Act) für synthetische Bild- und Videoinhalte vorsieht.
Welche Inhalte sind KI-generiert?
- Das Hintergrundvideo auf der Startseite und der Seite „Wohnungsbau“ (Luftaufnahme einer Wohnbaustelle) wurde vollständig mit einem generativen KI-Videomodell erzeugt.
- Die Bildmotive zu Wohnungsbau, Hochbau, Tiefbau und Facility Management wurden mit einem generativen KI-Bildmodell erzeugt.
- Diese Medien sind Visualisierungen und zeigen keine realisierten Bauvorhaben, keine realen Personen und keine tatsächlichen Baustellen der Planungsbau GmbH.
Welche Inhalte sind es nicht?
Alle Angaben zu Unternehmen, Leistungen, Verantwortlichkeiten und Kontaktdaten sind redaktionell verantwortet und von der Geschäftsführung freigegeben. Projekt- und Kennzahlen werden ausschließlich aus geprüften internen Quellen übernommen.
Rechtsgrundlagen
- Art. 50 Abs. 2 und 4 VO (EU) 2024/1689 (AI Act): Kennzeichnungspflicht für künstlich erzeugte oder manipulierte Bild-, Audio- und Videoinhalte.
- § 5 DDG und § 18 MStV: Anbieterkennzeichnung und redaktionelle Verantwortung.
- Art. 5 Abs. 1 lit. a DSGVO: Transparenz gegenüber betroffenen Personen; es werden über die generierten Medien keine personenbezogenen Daten verarbeitet.
- §§ 5, 5a UWG: keine Irreführung über die Herkunft dargestellter Bauleistungen.
Kein Einsatz von KI-Chatbots
Diese Website betreibt kein KI-System zur Interaktion mit Nutzerinnen und Nutzern. Eine Interaktionskennzeichnung nach Art. 50 Abs. 1 AI Act ist daher nicht erforderlich. Sollten wir künftig einen KI-gestützten Dialog anbieten, weisen wir vor der Nutzung deutlich darauf hin.
Ansprechpartner
Fragen zu KI-generierten Inhalten richten Sie bitte an Info@planungsbau.de. Verantwortlich: Paul Ernst, Geschäftsführer.